Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der iRoom GmbH (nachfolgend: „ iRoom“) und dem Besteller, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, iRoom hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich im Voraus zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn iRoom eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis dessen entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.2. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Geschäftsbedingungen, die zwischen iRoom und dem Besteller zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
1.3. Rechte, die iRoom nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
- Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von iRoom sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Leistungs- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Ware dar. iRoom behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.2. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von iRoom durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von iRoom auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für iRoom nicht verbindlich.
2.3. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von iRoom. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von iRoom zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer von iRoom. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Preise
3.1. Die Berechnung der Preise erfolgt auf Grundlage der am Tage der Lieferung gültigen Preisliste zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
3.2. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010), ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und Installation.
- Lieferbedingungen und Gefahrenübergang
4.1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von iRoom maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von iRoom. Konstruktions- und Formänderungen der Ware bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Teillieferungen sind zulässig.
4.2. Die Vereinbarung von Lieferfristen bedarf der Schriftform. Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4.3. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch iRoom, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der von dem Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, der Abklärung aller technischen Fragen sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
4.4. Die vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Lager verlassen hat oder iRoom die Versandbereitschaft mitgeteilt hat, aber aufgrund einer vom Besteller angekündigten Abnahmeverweigerung das Lager nicht verlassen hat. Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von iRoom.
4.5. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere von iRoom nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, auch solche, die Zulieferanten von iRoom betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch für Arbeitskampfmaßnahmen, die iRoom und deren Zulieferanten betreffen.
4.6. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010), d.h. die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben oder zum Zwecke der Versendung das Lager von iRoom verlassen hat. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder iRoom weitere Leistungen, etwa die Transportkosten oder die Aufstellung der Ware bei dem Besteller, übernommen hat. iRoom wird die Ware auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten durch eine Transportversicherung gegen die von dem Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.
4.7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so kann iRoom den Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung verlangen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Mehraufwendungskosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
4.8. Angelieferte Ware ist von dem Besteller unbeschadet seiner Mängelansprüche auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweist.
- Zahlungsbedingungen
5.1. Soweit nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung des Bruttopreises zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung gegen Vorkasse nach Erhalt der Auftragsbetätigung zu erfolgen. Die Bezahlung von Rechnungen für von iRoom erbrachte Dienstleistungen wie z.B. Reparaturen, Programmierungen, Schulungen, Inbetriebnahmen, etc. hat innerhalb von 8 Tage netto ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Wenn die Zahlungsverpflichtung aufgrund Auftragsbestätigung oder Rechnung nicht innerhalb von vier Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung oder Rechnung beeinsprucht wird, gilt die Zahlungsverpflichtung als anerkannt.
5.2. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn iRoom über den Betrag am Ort des Geschäftssitzes verfügen kann. Im Falle der Annahme unbarer Zahlungsmittel durch iRoom, gilt gleichfalls erst die unbedingte Kontogutschrift bzw. die Verfügungsmöglichkeit über den geschuldeten Betrag.
5.3. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten von 5,00 € dem Besteller berechnet. Kommt der Besteller der Zahlungsaufforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit nicht nach, ist iRoom berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
5.4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist iRoom berechtigt, auf alle fälligen und Einrede freien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen.
5.5. iRoom ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen von iRoom durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen von iRoom verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen von iRoom bestehen. Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Eigentumsvorbehalt
6.1. Die von iRoom gelieferten Waren bleiben Eigentum von iRoom bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Besteller tritt iRoom schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. iRoom nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit seinen Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an den Lieferanten zu leisten. Weitergehende Ansprüche von iRoom bleiben unberührt. Der Besteller hat iRoom auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.
6.2. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Besteller nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gestattet. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von iRoom gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller iRoom unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte von iRoom zu informieren und an den Maßnahmen von iRoom zum Schutz der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mitzuwirken.
6.3. Der Besteller tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an iRoom ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. iRoom nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Besteller hiermit den Drittschuldner unwiderruflich an, etwaige Zahlungen nur an iRoom zu leisten. Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die an iRoom abgetretenen Forderungen treuhänderisch für iRoom im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Beträge sind sofort an iRoom abzuführen. iRoom kann die Einziehungsermächtigung des Bestellers sowie die Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber iRoom nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt wird.
6.4. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Besteller wird stets für iRoom vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache fort. Wird die Ware mit anderen, iRoom nicht gehörenden Sachen verarbeitet, so erwirbt iRoom das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware.
6.5. iRoom ist auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen von iRoom aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt iRoom.
6.6. Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen diese Eigentumsvorbehaltsregelung nach Ziffer 6.1 bis 6.5 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Republik Österreich, räumt der Besteller iRoom hiermit ein entsprechendes Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird der Besteller alles tun, um iRoom unverzüglich ein solches Sicherungsrecht einzuräumen. Der Besteller wird an allen Maßnahmen mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.
- Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 378, 388 UGB österreichischen Rechts bzw. entsprechendem nationalen Rechts bei internationalen Geschäften) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt überprüft und iRoom offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller iRoom unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen, bei offenkundigen Mängeln und Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung erkennbar waren, nach Lieferung bzw. bei versteckten Mängeln nach Entdeckung erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bzw. der Rüge bei iRoom maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von iRoom für den Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an iRoom schriftlich zu beschreiben.
7.2. Die Nacherfüllungsansprüche sind ausgeschlossen bei geringfügigen, technisch nicht vermeidbaren Abweichungen der Qualität, der Farbe, der Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs.
7.3. Bei Mängeln der Ware ist iRoom nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt.
7.4. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der empfangenen Leistung unmöglich ist, von iRoom zu vertreten ist oder sich der Mangel erst bei der Verarbeitung oder Umbildung der Ware gezeigt hat. Das Rücktrittsrecht ist weiter ausgeschlossen, wenn iRoom den Mangel nicht zu vertreten hat und wenn iRoom statt der Rückgewähr Wertersatz zu leisten hat.
7.5. Befindet sich der Vertragsgegenstand nicht am Lieferort, trägt der Besteller alle zusätzlichen Kosten, die iRoom dadurch bei der Behebung von Mängeln entstehen, es sei denn, die Verbringung an einen anderen Ort entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch.
7.6. Mängelrechte bestehen nicht
– bei natürlichem Verschleiß;
– bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen;
– bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen;
iRoom haftet nicht für die Beschaffenheit der Ware, die auf der Verarbeitung oder der Wahl des Materials beruht, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material abweichend von dem Leistungsspektrum von iRoom vorgeschrieben hat.
7.7. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet iRoom im Umfang der abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und für die Haftung wegen des arglistigen Verschweigens von Mängeln. Für leichte Fahrlässigkeit haftet iRoom nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von iRoom auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.
7.8. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware (Gefahrübergang). Sofern dies nicht aus Gründen der Kulanz erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist durch Nacherfüllung nicht erneut. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die o.g. Haftung von iRoom für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Produktfehler bleibt unberührt.
- Rücktritt
8.1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist iRoom unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
8.2. iRoom ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt.
8.3. Der Besteller hat iRoom oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann iRoom die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
8.4. Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 8 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.
- Rücknahme
9.1. Außer den unter Ziffer 7. aufgeführten berechtigten Beanstandungen, dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung von iRoom zurückgesandt werden. Rechnungsnummer und Rechnungsdatum müssen angegeben sein.
9.2. Sofern iRoom eine Gutschrift erteilt, wird abhängig vom Zustand der Ware (neu, original verpackt, gebraucht), ein Abschlag in Höhe von mindestens 10% des Verkaufswertes, mindestens jedoch € 40,– und die geltende Mehrwertsteuer in Abzug gebracht. Dem Besteller bleibt der Nachweis offen, dass Wertminderung oder Aufwand nicht in dieser Höhe entstanden sind.
9.3. Rücknahme von Waren ist kein Rücktritt, sondern Leistung an Erfüllung statt des Bestellers im Rahmen des Kaufvertrages.
9.4. iRoom liefert keine Ware auf Probe, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
- Schlussbestimmungen
10.1. Für die Rechtsbeziehung des Bestellers zu iRoom gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG).
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz von iRoom. iRoom ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.
10.3. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist der Sitz von iRoom ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 23 EuGVVO). iRoom behält sich jedoch das Recht vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das nach der EuGVVO zuständig ist.
10.4. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und von iRoom ist der Sitz von iRoom.
10.5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von iRoom möglich.